Systemprogrammierung I - WS 2003/04
Scheine, Prüfungen
1.
Schein (Informatik Vordiplom bei Studienbeginn bis zum WS 2001/02 -
keine Vordiplomklausur in Systemprogrammierung)
Einen Schein
(Schein gemäß Par. 6 Abs. 1 Nr. 2 in der
Fassung der Änderungssatzung vom 28. September 1995 der FPO Informatik
- kursiv gedruckte Fassung des Par. 6 auf Seite 5 oben)
bekommt man durch erfolgreiche Bearbeitung (= Lösen und Abgeben von mind. 60% aller Aufgaben)
der Übungsaufgaben und aktive Mitarbeit in den Tafelübungen.
Ausserdem wird in der Woche vom 09. - 13.02.2004 eine mündliche Prüfung abgehalten (Gespräch in 3er Gruppen), in der Fragen zum Vorlesungs- und Übungsstoff gestellt werden. Der Schein wird dann
auf Basis dieses Gesprächs vergeben.
Studierende, die noch einen
Schein nach dieser alten Fassung der Prüfungsordnung benötigen, müssen sich
in der ersten Tafelübung mit dem Übungsleiter persönlich in Verbindung setzen um
die genauen Details der Scheinvergabe zu besprechen.
Für Studierende die im WS 2002/03 (oder früher) bereits die Zulassung zur Teilnahme an
der Scheinklausur erworben haben wird ausserdem folgende Regelung angeboten:
Wir empfehlen dringend die Teilnahme an den Übungen und die
Bearbeitung der Übungsaufgaben. Mitte Januar 2004 stellen wir eine
gesonderte (umfangreiche) Übungsaufgabe, die erfolgreich bis zum 06.02.2004 um 16:00 Uhr
zu bearbeiten und abzugeben ist. In der Woche vom 09. - 13.02.2004 wird für alle
Studierenden, die die Aufgabe erfolgreich bearbeitet und abgegeben haben eine
mündliche Prüfung abgehalten (Gespräch in 3er Gruppen), in der Fragen zum
Vorlesungs- und Übungsstoff gestellt werden. Der Schein wird dann
auf Basis dieses Gesprächs vergeben.
2.
Schein (Informatik Vordiplom bei Studienbeginn im WS 2002/03 -
zusätzlich Vordiplomklausur in Systemprogrammierung I)
Einen Schein
(Schein gemäß Par. 6 Abs. 1 Nr. 3 in der
Fassung der 14. Änderungssatzung vom 15. März 2003 der FPO Informatik
- neue Fassung des Par. 6 auf Seite 4 unten)
bekommt man durch erfolgreiche Bearbeitung (= Lösen und Abgeben von mind. 60% aller
Aufgaben) der Übungsaufgaben.
Diese Scheine werden nicht ausgegeben, sondern verbleiben am Lehrstuhl.
3.
Schein (Linguistische Informatik bei Studienbeginn bis WS 2002/03, Mathematik)
Einen Schein
bekommt man durch erfolgreiche Bearbeitung (= Lösen und Abgeben von mind. 60% aller Aufgaben) der Übungsaufgaben
und aktive Mitarbeit in den Tafelübungen.
4.
Prüfung (Informatik Vordiplom bei Studienbeginn im WS 2002/03, Computational Engineering, Wirtschaftsinformatik)
Im Prüfungszeitraum März/April 2004 findet eine zweistündige schriftliche Prüfung statt.
Studierende im Diplomstudiengang Informatik benötigen einen Schein entsprechend Punkt 2 als
Zulassungsvoraussetzung. Für Studierende im Bachelor-Studiengang Computational Engineering und im
Studiengang Wirtschaftsinformatik ist dieser Schein in der Prüfungsordnung zwar nicht vorgeschrieben,
das Lösen und Abgeben der Übungsaufgaben wird aber dringend empfohlen, da sich
der Prüfungsstoff zum Großteil an den Übungen und den Aufgaben orientiert.
Wichtige Grundkonzepte der Vorlesung sind ebenfalls prüfungsrelevant.
Die Klausur besteht aus drei Teilen:
- Multiple-Choice-Aufgaben im Umfang von 30 Minuten
- Programmieraufgabe im Umfang von 60 Minuten
- Textaufgaben über den Vorlesungsstoff im Umfang von 30 Minuten
Die Textaufgaben beziehen sich auf den Vorlesungsstoff. Sie fragen aber keinen
Stoff ab, der sich besser in Manual-Seiten nachschlagen lässt. Stattdessen
geht es um das grundlegende Verständnis der vorgestellten Konzepte.
Klausurinhalte
Aus der Vorlesung sind folgende Gebiete nicht klausurrelevant:
- Zeitentafel der Historie verschiedener Betriebssysteme
- schlafende Friseure
- Funktion des Block-Buffer-Caches (wichtig ist aber der Zusammenhang zwischen
dem Puffern von Disk-Blöcken und dem Demand-Paging)
- Authentisieren in Netzwerken